Versorgungsnetz Strom
Die Stadtnetze Münster GmbH betreibt das Stromnetz verantwortungsvoll zum Wohle der Bürger in der Stadt Münster. Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen über unsere Verträge, Preisblätter und Veröffentlichungspflichten. Gerne informieren wir Sie über den Grundversorger in unserem Netzgebiet.
Allgemeine Bedingungen zum Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen
Am 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV), BGBl. I S. 2477 in Kraft getreten. Die NAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns bzw. der Stadtwerke Münster GmbH abgeschlossenen Netzanschlussverträge von Anschlussnehmern, welche aus der Niederspannung (Strom) beliefert werden.
Zusätzlich zu der NAV gelten seit dem 01.02.2007 die Ergänzenden Bedingungen der Stadtnetze Münster GmbH zur NAV.
Ergänzende Bedingungen der Stadtnetze Münster GmbH (Strom)
Die gesamten Bedingungen sind auf diesen Seiten veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der Stadtnetze Münster GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.
Die Technischen Richtlinien für Windenergieanlagen finden Sie auf der Seite der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien in Berlin. Den Link haben wir unserer Seite zugefügt.
EEG
EEG Netzeinspeisemanagement
Durch die Novellierung des EEG gelten ab dem 01.01.2012 neue technische Anforderungen an Photovoltaikanlagen. Insbesondere der § 6 „Technische Vorgaben“ wurde im Rahmen der Novellierung erheblich erweitert.
Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt müssen mit technischen Einrichtungen ausgestattet werden, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt sind mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.
Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt können die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber wählen, ob sie ihre Anlage ebenfalls mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ausstatten oder ob sie die maximale Wirkleistungseinspeisung ihrer Anlage am Verknüpfungspunkt mit dem Netz auf 70 % der installierten Leistung begrenzen.
Die Regelung in § 6 Abs. 1 und 2 EEG 2012 gilt für alle PV-Anlagen, die ab dem 01. Januar 2012 in Betrieb genommen werden.
Für Anlagen, die vor dem 01. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden (sog. Bestandsanlagen), gelten gesonderte Übergangsregelungen.
Die Einzelheiten zur Umsetzung entnehmen Sie bitte unserer Broschüre „Anwendungshilfe zur Umsetzung der technischen Vorgaben nach § 6 EEG 2012 sowie zum Einspeisemanagement im Verteilernetz Strom der Stadtnetze Münster GmbH“ .
Im Netzgebiet der Stadtnetze Münster GmbH sind im Kalenderjahr 2019 folgende Strommengen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
EEG | Energieart | kWh | € |
§ 6 | Wasserkraft | 148.681 | 18.882,48 |
§ 7 | Deponie, Klärgas und Grubengas | 1.389.554 | 48.787,01 |
§ 8 | Biomasse | 45.056.373 | 8.706.396,92 |
§ 9 | Geothermie | 0 | 0 |
§ 10 | Windernergie | 70.499.018 | 3.580.058,32 |
§ 11 | Solare Sonnenergie | 41.871.099 | 12.258.207,25 |
Gesamteinspeisung nach dem EEG | 158.964.725 | 24.612.331,98 |
*Vermiedene Netznutzungsentgelte in Höhe von 399.524,57 EUR sind in der Tabelle nicht berücksichtigt. Diese wurden gegenüber dem vorgelagerten Netzbetreiber in Abzug gebracht.
Diagramm Anteile EEG 2019
Netzzugang / Verträge
Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag:
Nutzungsvertrag (Entnahme)
Netzanschlussvertrag:
Netzanschlussvertrag für höhere Spannungsebenen 04_2019
Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag
Anlage 2 AGB Anschluss für höhere Spannungsebenen zu Verträgen 11 und 12
Anlage 5 Zustimmungserklärung für höhere Spannungsebenen zu Vertrag 11
Anschlussnutzungsvertrag:
Anschlussnutzungsvertrag für höhere Spannungsebenen Vertrag 12
Anlage 1 zum Anschlussnutzungsvertrag
Anlage 2 AGB Anschluss für höhe Spannungsebenen zu Verträgen 11 und 12
Hier finden Sie unseren Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Nachweis für Wiederverkäufer
Bestellung eines Identifikators für eine Marktlokation innerhalb einer Kundenanlage
Zur Ermöglichung eines Lieferantenwechsels für die innerhalb von Kundenanlagen i. S. d. § 3 Nr. 24a bzw. 24b EnWG angeschlossenen Haushaltskunden wird eine Identifikationsnummer für die Marktlokation (früher Zählpunktbezeichnung) benötigt.
Einen derartigen Identifikator können Sie mit dem folgenden Formular bei der Stadtnetze Münster GmbH beantragen.
Formular Marktlokation in Kundenanlage
Bitte füllen Sie das bundeseinheitlich standardisierte Formular aus und senden es an die E-Mail-Adresse: netzabrechnung@stadtnetze-muenster.de
Netzentgelte
Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2021
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom 2020
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom 2019
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2018
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2017
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2016
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2015
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2014
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2013
Preisblatt Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung ab 01.01.2013
Preisblatt Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung ab 01.01.2013
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2012
Preisblatt Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung ab 01.01.2012
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2011
Preisblatt Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung ab 01.01.2011
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2010
Entgelte für die Messung und Abrechnung ab 01.01.2010
Anlage 2 b Entgelte Abrechnung ab 01.01.2010
Gegen die Festsetzung unserer Erlösobergrenze haben wir Beschwerde eingelegt.
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom ab 01.04.2009
Entgelte für die Messung und Abrechnung ab 01.04.2009
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2009
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom ab 01.04.2008
Entgelte für die Messung und Abrechnung ab 01.04.2008
Individuelle Netznutzungsentgelte
Veröffentlichungen
STROMKREISLÄNGEN | |
Freileitung: | |
Mittelspannung: | 1 km |
Niederspannung mit Hausanschlussleitungen: | 74 km |
Kabelleitungen:: | |
Hochspannung: | 0,5 km |
Mittelspannung: | 1.453 km |
Niederspannung mit Hausanschlussleitungen: | 3.057 km |
Installierte Leistung der Umspannebenen: | |
HS/MS: | 783.000 kVA |
MS/NS: | 635.231 kVA |
Anzahl der Entnahmestellen der Letztverbraucher: | |
HS/MS: | 2 Stück |
Mittelspannung: | 763 Stück |
Mittelspannung/Niederspannung: | 0 Stück |
Niederspannung: | 197.811 Stück |
Entnommene Jahresarbeit: | |
aus dem vorgelagerten Netz: entnommene Jahresarbeit | 724.893 MWh |
entnommene Jahresarbeit pro Netz- und Umspannebenen: | |
Mittelspannung | 537.748 MWh |
Umspannung Mittelspannung/Niederspannung | 0 MWh |
Niederspannung | 642.140 MWh |
ALLGEMEINE ZAHLEN | |
Einwohner im Versorgungsgebiet: | |
Einwohner Münster: | 312.169 |
Quelle: Einwohnermeldeamt der Stadt Münster | |
Versorgungsgebiet Fläche: | |
Fläche Versorgungsgebiet: | 303,10 km² |
versorgte Fläche: | 88,70 km² |
Quelle: Stadt Münster für das Jahr 2019 |
Stand: 31.12.2019
Versorgungsgebiet Fläche – Grafik:
Versorgungsgebiet der Stadtnetze Münster GmbH
Jahreshöchstlast: | |
Jahreshöchstlast in der Mittelspannung: | 205 MW |
Zeitpunkt: | 17.01.2019, 13:00 Uhr |
Jahreshöchstlast in der Niederspannung: | 124 MW |
Zeitpunkt: | 24.01.2019, 18:15 Uhr |
Lastgang Niederspannung 2019 1 Datei(en) 1,007.08 KB
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Lastgang Mittelspannung 2019 1 Datei(en) 995.31 KB
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Lastprofilkunden/Restlastkurve:: | |
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden | 527.609 MWh |
Lastgang Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden 2019 1 Datei(en) 1,009.51 KB
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Höchstentnahmelast und Bezug aus der vorgelagerten Netzebene: | |
Bezug aus der vorgelagerten Netzebene | 724.893 MWh |
Höchstentnahmelast aus der vorgelagerten Netzebene | 191 MW |
Lastgang Höchstentnahmelast 2019 1 Datei(en) 834.04 KB
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Einspeisungen pro Spannungsebene: | |
Mittelspannung: | 136MW |
Niederspannung: | 23 MW |
Lastgang Einspeisung pro Spanungsebene 2019 1 Datei(en) 1.22 MB
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Stand: 31.12.2019
Zurzeit sind keine nennenswerten, kapazitätsrelevanten Maßnahmen vorgesehen.
Neben dem Betrieb, welche die Wartungen und Inspektionen der Leitungen und Anlagen durchführen, sowie einen Entstördienst, welcher sich 365 Tage und dabei 24 Stunden täglich um auftretende Stromnetzstörung kümmert, werden jährlich diverse Instandsetzungsmaßnahmen Zukunfts-, Ereignis- und Risikoorientiert vom Asset Management geplant und umgesetzt.
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV:
Aktualisierung der Veröffentlichungen der Hochlastzeitfenster, dass „die Zeitangaben immer den Endwert der Viertelstunde darstellen“. (Stand: 16.09.2014)
Hochlastzeitfenster 2021 für atypische Netznutzung
Hochlastzeitfenster 2020 für atypische Netznutzung
Hochlastzeitfenster 2019 für atypische Netznutzung
Hier sehen Sie das Archiv der Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ab 2017.
Hochlastzeitfenster 2018 für atypische Netznutzung
Hochlastzeitfenster 2017 für atypische Netznutzung
Hochlastzeitfenster 2016 für atypische Netznutzung
Hochlastzeitfenster 2015 für atypische Netznutzung
Hochlastzeitfenster 2014 für atypische Netznutzung
Hochlastzeitfenster 2013 für atypische Netznutzung
Hochlastzeitfenster 2012 für atypische Netznutzung
Einbaugrenze für Lastgangzähler:
Der Grenzwert für die Anwendung des erweiterten analytischen Lastprofilverfahrens liegt gemäß § 12 (1) StromNZV bei einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 kWh.
Bei einem Jahresverbrauch von über 100.000 kWh oder einer außergewöhnlichen Benutzungsstruktur (z.B. Baustellen) sind grundsätzlich Lastgangzähler mit Fernabfrage erforderlich. Für die Fernabfrage hat der Kunde die notwendigen technischen Voraussetzungen, d. h. insbesondere einen extern anwählbaren Telefonanschluss, auf seine Kosten einzurichten und auf Dauer zu unterhalten.
Die Abrechnung der Jahres-Mehr- / Mindermengen wird – gemäß § 13 Abs. 3 StromNZV – auf der Grundlage monatlicher Marktpreise mit den folgenden einheitlichen Preisen durchgeführt, die Arbeitspreise sind zu finden unter:
Mehr- und Mindermengenabrechnung (BDEW – externer Link)
Zurzeit bestehen keine Engpässe im Verteilnetz der Stadtnetze Münster GmbH.
Festlegung des Grundversorgers:
Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das Energieversorgungsunternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet versorgt.
Als Grundversorger Strom in unserem Netzgebiet bis zum 31.12.2021 haben wir das Unternehmen Stadtwerke Münster GmbH festgestellt. Der Grundversorger ab dem 01.01.2022 wird zum 01.07.2021 ermittelt und zum 30.09.2021 an dieser Stelle veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auf den Internetseiten des Grundversorgers.
Ausübung des Netzgeschäftes
Die Stadtnetze Münster GmbH stellt ihr Strom- und Gasverteilnetz im liberalisierten Energiemarkt ihren Netzkunden oder deren Lieferanten zur Verfügung.
Gleichbehandlungsbericht 2019
EnWG und Verordnungen
Nachfolgend finden Sie das aktuelle Energiewirtschaftsgesetz
Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011
Durch die Verlinkung zur Internetseite „Gesetze im Internet“ finden Sie die Netzentgeltverordnung Strom (StromNEV), Netzentgeltverordnung Gas (GasNEV), Netzzugangsverordnung Strom (StromNZV) sowie die Netzzugangsverordnung Gas (GasNZV).
Die Stadtnetze Münster GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber und stellt Ihnen den Messstellenbetreiberrahmenvertrag sowie das Kontaktdatenblatt zur Verfügung.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Kontaktdatenblatt (Strom und Gas)
Messeinrichtung ISKRA-MT-175_kurz
Messeinrichtung_MME_EMH_kurz
Messeinrichtung DZG-DWS7412_kurz
Messeinrichtung_EasyMeter_Q3A_kurz
Messeinrichtung_EFR-SGM-C4_kurz
Summe der Netzverluste 2019: | |
Netzverluste | 39.007.387 kWh |
Prozentuale Verluste je Spannungsebene:: | |
HS/MS: | 0,54% |
MS: | 0,74 % |
MS/NS: | 1,41 % |
NS: | 2,53 % |
Ausschreibung 2022
Die Bundesnetzagentur hat mit ihrer Festlegung zum Ausschreibungsverfahren für Verlustenergie und zum Verfahren zur Bestimmung der Netzverluste den Rahmen für die Verlustenergiebeschaffung für Stromnetzbetreiber über 100.000 Kunden festgelegt (BK6-08-006). Die Stadtnetze Münster GmbH als Verteilnetzbetreiber schreibt zur Deckung des Bedarfes an Verlustenergie für das Jahr 2022 die Stromlieferung eines Fahrplanes aus. Der ausgeschriebene Fahrplan hat eine stündliche Granularität und ein Volumen von 36.051.569 kWh.
Der unten genannte Preis ist nicht der endgültige Beschaffungspreis. Dieser wird erst nach Ablauf des Zeitraums der Indexermittlung veröffentlicht. Auf dieser Seite wird lediglich der günstigste Angebotspreis für den Abwicklungsaufschlag C veröffentlicht.
Der Zuschlag erfolgte zum Preis von 0,16 Euro/MWh.
Die Angebotsabgabe war am 04.06.2020 im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr möglich.
Mit Abgabe eines Angebotes wird der veröffentlichte Vertragstext verbindlich anerkannt. Er ist nicht verhandelbar.
Die folgenden Dateien enthalten die Allgemeinen Bedingungen und Verfahrenshinweise im Rahmen der Ausschreibung und den Vertrag zur Verlustenergiebeschaffung 2022. Die Teilnahme an der Ausschreibung ist u.a. mithilfe des hinterlegten Formblatts möglich. In der Excel-Datei ist der Fahrplan der Netzverluste 2022 enthalten.
Allgemeine Verfahrenshinweise 2022
Anlage 1 Fahrplan Netzverluste für das Kalenderjahr 2022
Anlage 2 Kontaktdatenblatt
Formblatt für Angebotsangaben 2022
Stromliefervertrag Verlustenergie 2022
Ausschreibung Verlustenergie für das Jahr 2021
Der unten genannte Preis ist nicht der endgültige Beschaffungspreis. Dieser wird erst nach Ablauf des Zeitraums der Indexermittlung veröffentlicht. Auf dieser Seite wird lediglich der günstigste Angebotspreis für den Abwicklungsaufschlag C veröffentlicht.
Der Zuschlag erfolgte zum Preis von 0,27 Euro/MWh.
Menge und Preis 2020 | |
Menge: | 40.615.690 kWh |
Preis: | 51,41 €/MWh |
Menge und Preis 2019 | |
Menge: | 39.594.853 kWh |
Preis: | 37,89 €/MWh |
Menge und Preis 2018, 3. Tranche: | |
Menge: | 13.514.241 kWh |
Preis: | 38,21 €/MWh |
Menge und Preis 2018, 2. Tranche: | |
Menge: | 13.514.241 kWh |
Preis: | 33,52 €/MWh |
Menge und Preis 2018, 1. Tranche: | |
Menge: | 13.514.241 kWh |
Preis: | 30,88 €/MWh |
Menge und Preis 2017, 3. Tranche: | |
Menge: | 13.741.796 kWh |
Preis: | 34,09 €/MWh |
Menge und Preis 2017, 2.Tranche: | |
Menge: | 13.741.796 kWh |
Preis: | 28,75 €/MWh |
Menge und Preis 2017, 1. Tranche: | |
Menge: | 13.741.796 kWh |
Preis: | 26,30 €/MWh |
Menge und Preis 2016, 3. Tranche: | |
Menge: | 14.648.124 kWh |
Preis: | 31,72 €/MWh |
Menge und Preis 2016, 2. Tranche: | |
Menge: | 14.648.124 kWh |
Preis: | 32,88 €/MWh |
Menge und Preis 2016, 1. Tranche: | |
Menge: | 12.602.042 kWh |
Preis: | 34,82 €/MWh |
Ansprechpartner:
Ansprechpartner „Netzanschluss“
Abteilung Netzanschluss
Tel. 02 51.6 94-16 14
netzanschlussteam@stadtnetze-muenster.de
Ansprechpartner „Netzabrechnung“
Abteilung: Kundenservice Netze
Tel. 02 51.6 94-14 14
Nachricht
Ansprechpartner „EEG/KWK-Einspeiser“
Fragen zu technischen Sachverhalten
Tel. 02 51.6 94-40 53
Nachricht
Fragen zu kaufmännischen Sachverhalten
und Grundsatzfragen zum EEG und KWK
Tel. 02 51.6 94-40 21
Nachricht
Fragen zur Abrechnung
Tel. 02 51.6 94-40 34
Nachricht
Ansprechpartner „Asset Management“
André Nitschke
Tel. 02 51.6 94-40 11
Nachricht
Ansprechpartner „Vertragsmanagement für Lieferanten“
Michaela Skornitzke
Tel. 02 51.6 94-40 46
Nachricht
Sandra Renner
Tel. 02 51.6 94-40 33
Nachricht
Aktuelle Ausschreibungen Verlustenergie
Zurzeit liegt keine aktuelle Ausschreibung für die Verlustenergie vor.