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münsterNETZ GmbH

Online-Anmeldung Strom

Allgemeine Bedingungen

Am 08.11.2025 ist  die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV), BGBl. I S. 2477  in Kraft getreten. Die NAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns bzw. der Stadtwerke Münster GmbH abgeschlossenen Netzanschlussverträge von Anschlussnehmern, welche aus der Niederspannung (Strom) beliefert werden.

Zusätzlich zu der NAV gelten seit dem 01.02.2026 die Ergänzenden Bedingungen der münsterNETZ GmbH zur NAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen (vgl. Veröffentlichung am 23.01.2026). Nach §29 Abs.1 NAV in Verbindung mit § 115 Abs 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz sind wir berechtigt, gegenüber den o. g. Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2026 mit uns abgeschlossen wurde. Von der Anpassung profitieren Sie als unser Kunde zum Beispiel durch für Sie bessere Haftungsbedingungen und einheitliche Vertragsverhältnisse. Ein gesondertes Anpassungsverlangen ihrerseits ist nicht nötig. Für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2026 begründet worden sind bzw. werden, gilt die NAV unmittelbar.

Die NAV gilt ab dem Tag nach dieser Veröffentlichung (also ab dem 08.05.2026) auch für die bis einschließlich zum 12.07.2026 abgeschlossenen und bestehenden Haus- bzw. Netzanschlussverträge gemäß AVBEltV.

Die gesamten Bedingungen sind auf diesen Seiten veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der münsterNetz GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.

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