Netz-/Hausanschluss
Allgemeine Bedingungen
Am 08.11.2025 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV), BGBl. I S. 2477 in Kraft getreten. Die NAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns bzw. der Stadtwerke Münster GmbH abgeschlossenen Netzanschlussverträge von Anschlussnehmern, welche aus der Niederspannung (Strom) beliefert werden.
Zusätzlich zu der NAV gelten seit dem 01.02.2026 die Ergänzenden Bedingungen der münsterNETZ GmbH zur NAV.
Die gesamten Bedingungen sind auf diesen Seiten veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der münsterNETZ GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.
Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss:
MeteringCode 2004: Mindestanforderung für die Zählung und Datenbereitstellung / VDN / Juli 2004
DistributionCode 2003: Regeln für den Zugang zu Verteilungsnetzen / VDN / August 2003
Ergänzende Technische Anschlussbedingungen der Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbH zur TAB 2007
Technische Mindestanforderungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz:
Technische Richtlinien für Windenergieanlagen
