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münsterNETZ GmbH

Netzzugang/Verträge

Lieferantenrahmenvertrag:

Lieferantenrahmenvertrag

Anlage 1 - 6 Lieferantenrahmenvertrag

Netzanschlussvertrag:

Netzanschlussvertrag (Mittelspannung oder höhere Spannungsebenen)

Anlage 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung für Mittelspannung und höherer Spannungsebenen (AGB Anschluss)

Anlage 2 Beschreibung der Abnahme- bzw. Anschlussstelle des Netzanschlusses sowie der Eigentumsgrenzen

Anlage 3 Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers

Anschlussnutzungsvertrag:

Anschlussnutzungsvertrag (Mittelspannung oder höhere Spannungsebenen)

Anlage 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung für Mittelspannung und höhere Spannungsebenen (AGB Anschluss)

Netznutzungssvertrag:

Vertrag zur Netznutzung

Anlage 1 - 3 zum Netznutzungsvertrag

 

Wiederverkäufernachweis

Hier finden Sie unseren Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

 

Netzdaten

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV:

Aktualisierung der Veröffentlichungen der Hochlastzeitfenster, dass "die Zeitangaben immer den Endwert der Viertelstunde darstellen". (Stand: 16.09.2025)

Hochlastzeitfenster 2017 für atypische Netznutzung

Hochlastzeitfenster 2016 für atypische Netznutzung

Hochlastzeitfenster 2015 für atypische Netznutzung

Hochlastzeitfenster 2014 für atypische Netznutzung

Hochlastzeitfenster 2013 für atypische Netznutzung

Hochlastzeitfenster 2012 für atypische Netznutzung

Lastprofile:

Einbaugrenze für Lastgangzähler:

Der Grenzwert für die Anwendung des erweiterten analytischen Lastprofilverfahrens liegt gemäß § 12 (1) StromNZV bei einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 kWh.

Bei einem Jahresverbrauch von über 100.000 kWh oder einer außergewöhnlichen Benutzungsstruktur (z.B. Baustellen) sind grundsätzlich Lastgangzähler mit Fernabfrage erforderlich. Für die Fernabfrage hat der Kunde die notwendigen technischen Voraussetzungen, d. h. insbesondere einen extern anwählbaren Telefonanschluss, auf seine Kosten einzurichten und auf Dauer zu unterhalten.

Mehr- und Mindermengenabrechnung

Die Abrechnung der Jahres-Mehr- / Mindermengen wird - gemäß § 13 Abs. 3 StromNZV - auf der Grundlage monatlicher Marktpreise mit den folgenden einheitlichen Preisen durchgeführt, die Arbeitspreise sind zu finden unter:

Mehr- und Mindermengenabrechnung (BDEW - externer Link)

Engpassmanagement:

Zurzeit bestehen keine Engpässe im Verteilnetz der münsterNETZ GmbH.

Ansprechpartner:

Als Ansprechpartner beantworten Ihnen Frau Lutterbeck und Frau Siever Ihre Fragen rund um das Thema Netznutzung.

münsterNETZ GmbH
Kundenservice Netze
Hafenplatz 1
48155 Münster

Ansprechpartner "Vertragsmanagement":

Verena Siever
Tel. 02 51.6 94-40 42
Nachricht

Melanie Lutterbeck
Tel. 02 51.6 94-40 34
Nachricht