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münsterNETZ GmbH

Messkonzept 2 - PV-Selbstverbrauch

Zähler 1 muss als Zweirichtungszähler ausgeführt werden, da dieser den aus dem Netz bezogenen Strom der gesamten Kundenanlage und den in das Netz eingespeisten, nicht selbst verbrauchten, Strom der Erzeugungsanlage erfasst.

Zähler 2 erfasst den gesamten erzeugten Strom der PV-Anlage.

Durch Differenzbildung zwischen der gesamten erzeugten Energiemenge (Zähler 2) und der in das Netz eingespeisten Energiemengen (Zähler 1) kann die selbst verbrauchte Energie-menge berechnet werden.

Anmerkung
Dieses „Vergütungsmodell“ wurde im Rahmen der EEG-Novelle mit Wirkung ab dem 01.04.2026 ersatzlos gestrichen, findet jedoch im Rahmen des Marktintegrationsmodells bei PV-Anlagen größer 10 kW gemäß EEG 2012 (ab 04/12) weiterhin Anwendung.