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münsterNETZ GmbH

Messkonzept 5 - KWK-Selbstverbrauch

Zähler 1 muss als Zweirichtungszähler ausgeführt werden, da dieser den aus dem Netz bezogenen Strom der gesamten Kundenanlage und den in das Netz eingespeisten, nicht selbst verbrauchten, Strom der Erzeugungsanlage erfasst.

Zähler 2 erfasst den gesamten erzeugten Strom der PV-Anlage.

Durch Differenzbildung zwischen der gesamten erzeugten Energiemenge (Zähler 2) und der in das Netz eingespeisten Energiemengen (Zähler 1) kann die selbst verbrauchte Energie-menge berechnet werden.

Anmerkung
Das Messkonzept der KWK-Selbstverbrauch nach § 4 Abs. 3a KWK-G hat analog dem Messkonzept 2 (PV-Eigenverbrauch) den Hintergrund, dass nicht der gesamte Teil des erzeugten Stromes in das Netz eingespeist wird.