
Messkonzept 2 - PV-Selbstverbrauch
Zähler 1 muss als Zweirichtungszähler ausgeführt werden, da dieser den aus dem Netz bezogenen Strom der gesamten Kundenanlage und den in das Netz eingespeisten, nicht selbst verbrauchten, Strom der Erzeugungsanlage erfasst.
Zähler 2 erfasst den gesamten erzeugten Strom der PV-Anlage.
Durch Differenzbildung zwischen der gesamten erzeugten Energiemenge (Zähler 2) und der in das Netz eingespeisten Energiemengen (Zähler 1) kann die selbst verbrauchte Energie-menge berechnet werden.
Anmerkung
Dieses „Vergütungsmodell“ wurde im Rahmen der EEG-Novelle mit Wirkung ab dem 01.04.2026 ersatzlos gestrichen, findet jedoch im Rahmen des Marktintegrationsmodells bei PV-Anlagen größer 10 kW gemäß EEG 2012 (ab 04/12) weiterhin Anwendung.

