
Messkonzept 5 - KWK-Selbstverbrauch
Zähler 1 muss als Zweirichtungszähler ausgeführt werden, da dieser den aus dem Netz bezogenen Strom der gesamten Kundenanlage und den in das Netz eingespeisten, nicht selbst verbrauchten, Strom der Erzeugungsanlage erfasst.
Zähler 2 erfasst den gesamten erzeugten Strom der PV-Anlage.
Durch Differenzbildung zwischen der gesamten erzeugten Energiemenge (Zähler 2) und der in das Netz eingespeisten Energiemengen (Zähler 1) kann die selbst verbrauchte Energie-menge berechnet werden.
Anmerkung
Das Messkonzept der KWK-Selbstverbrauch nach § 4 Abs. 3a KWK-G hat analog dem Messkonzept 2 (PV-Eigenverbrauch) den Hintergrund, dass nicht der gesamte Teil des erzeugten Stromes in das Netz eingespeist wird.

